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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Einleitung / Präambel

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen des Kleinunternehmens Nonsensevent, Conscious Events in Kreta, vertreten durch Marieke Rodehorst (Inhaberin). Die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende Fassung ist maßgeblich. Unsere Vertragspartner werden im Folgenden als Kunde und Nonsensevent, Conscious Events in Kreta als Auftragnehmer bezeichnet.

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2. Vertragsabschluss

2.1. Angebote des Auftragnehmers an den Kunden sind immer unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot annimmt.

2.2. Nach Annahme des Angebots durch den Kunden ist der Auftragnehmer berechtigt, Verträge mit Dritten im Zusammenhang mit der durchzuführenden Veranstaltung im Namen und auf Rechnung des Kunden abzuschließen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Dritte zur Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen heranzuziehen.

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3. Vertragliche Pflichten des Kunden

3.1. Die Kunden unterstützen die Leistungen des Auftragnehmers, indem sie gemeinsam mit dem Auftragnehmer in schriftlicher Form die Ideen und Wünsche in der Sonderleistungsbeschreibung festlegen und ihre Mitwirkungspflicht erfüllen.

3.2. Kommt der Kunde mit der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten in Verzug, insbesondere mit Zahlungsverpflichtungen, so ist der Auftragnehmer nicht an die vereinbarten Fristen und Termine gebunden.

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4. Preise

4.1. Das Unternehmen unterliegt der Mehrwertsteuer und stellt daher seinen Kunden die Mehrwertsteuer in Rechnung.

4.2. Ändert sich der Preis eines einzelnen Kostenbestandteils (z. B. eines Vorprodukts oder mehrerer), ändert sich auch der Preis des Endprodukts, jedoch nur insoweit, als die Preisänderung des jeweiligen Vorprodukts den Preis des Endprodukts anteilig beeinflusst.

4.3. Bei unvorhergesehenen Umständen wie Kostensteigerungen für Rohstoffe oder allgemeinen Preiserhöhungen aufgrund von Inflation können die Preise von denen in der Kostenschätzung abweichen.

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5. Zahlung

Die rechtzeitige Zahlung bestimmt sich nicht nach dem Versand, sondern nach dem Zeitpunkt des Eingangs der Zahlung bei uns oder der Gutschrift am Zahlungsort.

5.1. Zahlungsverzug: Werden dem Auftragnehmer nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit der Kunden in Frage stellen, insbesondere wenn sie ihre Zahlungen einstellen oder ein von ihnen ausgestellter Scheck nicht eingelöst wird, ist der Auftragnehmer berechtigt, alle fälligen Forderungen sofort fällig zu stellen.

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6. Unfälle und Haftung

6.1. Wir geben unser Bestes, um unsere Dienstleistungen und Produkte sorgfältig zu erbringen; dennoch können trotz unserer besten Bemühungen Unfälle auftreten.

6.2. Durch die Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen oder Produkte erkennen Sie die damit verbundenen inhärenten Risiken an und akzeptieren sie.

6.3. Wir haften nicht für Unfälle, Verletzungen, Schäden oder Verluste, die bei der Nutzung oder dem Verzehr unserer Dienstleistungen oder Produkte entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf allergische Reaktionen, Gerätemängel oder unvorhergesehene Umstände.

6.4. Es liegt in der Verantwortung des Benutzers, Vorsicht walten zu lassen und alle bereitgestellten Anweisungen zu befolgen. Im Falle eines Unfalls empfehlen wir den Benutzern, sofort medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen und uns umgehend zu informieren.

6.5. Unsere Haftung beschränkt sich auf den Wert der erworbenen Dienstleistungen oder Produkte.

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7. Durchführung unserer Dienstleistungen

7.1. Korrekte und rechtzeitige Selbstlieferung bleibt vorbehalten.

7.2. Alle für die Durchführung dieses Vertrags erforderlichen Verträge werden im Namen und im Auftrag der Kunden abgeschlossen. Der Auftragnehmer ist von den Kunden dazu ermächtigt, alle für die Durchführung und Erfüllung des Vertrags erforderlichen oder zumindest zweckmäßigen Verträge im Namen der Kunden abzuschließen.

7.3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Anweisungen an vom Kunden beauftragte Lieferanten zur Erbringung von Dienstleistungen für die Veranstaltung im Interesse und im Namen der Kunden zu erteilen.

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8. Urheberrechtsschutz und Nutzungsrechte

8.1. Alle Ideen, Präsentationen, Projektskizzen, Projektpapiere, Konzepte, Pläne, Werke und Layouts, die vom Auftragnehmer erstellt wurden, sind das geistige Eigentum des Auftragnehmers.

8.2. Die vom Auftragnehmer erstellten Werke sowie Ideen, Präsentationen, Projektskizzen, Projektpapiere, Konzepte, Pläne und Layouts sind ausschließlich für die Vertragspartei bestimmt. Eine Bearbeitung, Nutzung, Vervielfältigung und kommerzielle Verbreitung ist nur mit Zustimmung des Auftragnehmers als Autor gestattet. Die Ausführung ihrer konzeptionellen Arbeit bleibt allein dem Auftragnehmer vorbehalten.

8.3. Eine weitere Verwendung, Übertragung an Dritte oder teilweise oder vollständige Umsetzung von Ideen, Vorschlägen, Konzepten, Layouts und Texten, die im Rahmen der Zusammenarbeit vorgestellt wurden, bedarf der Zustimmung des Kunden und in jedem Fall einer vorherigen Vereinbarung über angemessene Vergütung.

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9. Eigentumsvorbehalt und Eigenwerbung

9.1. Alle erbrachten Leistungen und gelieferten Produkte bleiben Eigentum des Auftragnehmers, bis alle Ansprüche (einschließlich aller Saldoforderungen aus laufenden Rechnungen) vollständig beglichen sind.

9.2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Texte, Designs, Konzepte, Fotos und gelieferte Waren aus der Erfüllung des vorliegenden Vertrags zur Eigenwerbung und Referenzierung zu verwenden. Darüber hinaus ist der Auftragnehmer berechtigt, während der Veranstaltung Fotos zur Eigenwerbung und Referenzierung zu machen. Fotos von Einzelpersonen dürfen nur zu Werbezwecken verwendet werden, wenn sie ausdrücklich zustimmen.

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10. Stornierungsbedingungen

10.1. Kann die Durchführung der Veranstaltung ganz oder teilweise aus Gründen, die dem Kunden zuzurechnen sind, verhindert werden oder wird sie vom Kunden abgesagt, trägt der Kunde alle bis zum Zeitpunkt der Stornierung entstandenen Kosten. Bei Open-Air-Veranstaltungen trägt der Kunde das Wetterrisiko.

10.2. Kann die geplante Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, d. h. eines unvorhergesehenen außergewöhnlichen Umstands, der außerhalb der Kontrolle beider Vertragsparteien liegt, nicht durchgeführt werden, sind beide Vertragsparteien zum Rücktritt berechtigt. Dies muss durch schriftliche Erklärung an die andere Vertragspartei erfolgen.

10.3. Eine Kündigung dieses Vertrags ist aus außergewöhnlichen Gründen für beide Parteien rechtlich zulässig. Beispiele für solche Gründe sind:

  • Nichterbringung vertraglich geschuldeter Leistungen trotz schriftlicher Mahnung und Fristsetzung.

  • Erhebliche Verletzung vertraglicher Pflichten durch die andere Vertragspartei, die die weitere Erfüllung des Vertrags unzumutbar macht.

  • Einleitung von vorläufigen Insolvenzverfahren gegen das Vermögen der anderen Vertragspartei.

10.4. Die Kündigung muss in jedem Fall schriftlich an die andere Vertragspartei erfolgen.

10.5. Im Falle der Kündigung und nicht durch den Auftragnehmer verursachten Kündigung hat der Auftragnehmer dem Kunden die für Dritte erbrachten Leistungen aus den Zahlungen des Kunden zu erstatten, sofern sie von den jeweiligen Vertragspartnern erstattet werden. Wenn die jeweiligen Vertragspartner die Rückzahlung verweigern, ist der Auftragnehmer verpflichtet, seinen Rückzahlungsanspruch an den Kunden abzutreten.

10.6. Im Falle einer Kündigung oder Nichtverursachung der Kündigung durch den Auftragnehmer hat der Kunde dem Auftragnehmer die bis zum Zeitpunkt der Kündigung/Desinvestition entstandenen Aufwendungen sowie etwaige mit dem Vertrag verbundene Ausgaben zu erstatten. Darüber hinaus ist der Auftragnehmer berechtigt, einen Pauschalbetrag als Aufwandsentschädigung geltend zu machen. Anstelle der Aufwandsentschädigung hat der Auftragnehmer Anspruch auf die tatsächlich entstandenen Aufwendungen. Die Geltendmachung von Zahlungsansprüchen bleibt unberührt.

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11. Gewährleistung, Haftung und Entschädigung

11.1. Wir gewähren Garantie für unsere Dienstleistungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gemäß diesem Vertrag. Garantieansprüche sind jedoch ausgeschlossen, wenn gegen unsere Pläne oder ausdrücklichen Anweisungen verstoßen wurde, sowie im Falle fehlerhafter Ausführung von Aufträgen durch Dritte. Gleiches gilt für Fehler, die auf Informationen, Empfehlungen und Anweisungen der Kunden zurückzuführen sind.

11.2. Wir haften nur für Schäden, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nachgewiesen werden kann, es sei denn, dies verstößt gegen die Bestimmungen der §§ 305 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).

11.3. Bitte beachten Sie die Altersbeschränkungen für jede Veranstaltung. Eltern haften in allen Fällen.

11.4. Der Auftragnehmer haftet nach diesem Vertrag nicht für die Folgen höherer Gewalt. Hierzu gehören beispielsweise Anordnungen von Behörden, Kriege, Unruhen, Flugzeugentführungen, terroristische Angriffe, Brände, Überschwemmungen, Stromausfälle, Unfälle, Stürme, Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitskämpfe, die sich auf die Dienstleistungen des Auftragnehmers oder seiner Lieferanten auswirken. Gleiches gilt für das Eintreten von Umständen, die die Veranstaltung unmöglich machen, die jedoch nicht vom Auftragnehmer verursacht wurden oder anderweitig auf ihn zurückzuführen sind.

11.5. Unsere Haftung beschränkt sich auf den Wert der erworbenen Dienstleistungen oder Produkte.

11.6. Der Kunde stellt den Auftragnehmer von jeder Haftung, Ansprüchen, Klagen oder Schäden frei, die sich aus der Nutzung der Dienstleistungen oder Produkte des Auftragnehmers ergeben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Kosten, die aus Forderungen Dritter entstehen.

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